Der Elternbeirat mit seinen Rechten und Pflichten

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Schule und bringt Eltern und Schulen zusammen. Er hat gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten, die sich aus dem Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (Bayerische Schulordnung – BaySchO) Darüber hinaus gibt es viele Möglichkeiten für den Elternbeirat in der Schule mitzuwirken und die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule mitzugestalten.

Rechte – Der Elternbeirat hat folgende Rechte:

  • bei bestimmten Themen mitbestimmen
  • bei bestimmten Themen mitwirken
  • über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, informiert zu werden. (Art. 67 BayEUG)
  • auf Auskünfte (Art. 67 BayEUG)
  • in der Lehrerkonferenz (Art. 30A BayEUG) und bei bestimmten Themen angehört zu werden
  • Vorschlags- und Antragsrecht (Art. 67 BayEUG)
  • die Eltern zu informieren (Art. 65 BayEUG)
  • Anspruch auf wesentliche Arbeitsmittel (Art. 3 Bay SchFG)

Pflichten – Der Elternbeirat hat folgende Pflichten:

  • vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den Lehrkräften (Art. 65 BayEUG)
  • Durchführung bestimmter Veranstaltungen (Art. 65 BayEUG)
  • Aufgreifen und Weiterleiten von Anregungen durch die Eltern (Art. 65 BayEUG)
  • Teilnahme an den Beratungen des Schulforums (Art. 69 BayEUG)

Elternbeiratssitzungen

Die Elternbeiratssitzungen sind nicht öffentlich. Ergebnisse und Informationen aus den Elternbeiratssitzungen werden der Klassenelternsprecherversammlung in Form spezieller öffentlichen Versionen der Sitzungsprotokolle veröffentlicht.

Geschäftsordnung

Der Elternbeirat des Asam-Gymnasiums ergibt sich einer Geschäftsordnung, in der die Zusammensetzung, Geschäftsgang, Zusammenarbeit mit der Schulgemeinde und die Finanzen geregelt sind.